Sicherheits­beleuchtung für Gewerbe und Industrie im Rhein-Main-Gebiet

Fällt die Allgemeinbeleuchtung durch einen Stromausfall aus, muss in jedem Gebäude sofort erkennbar sein, wo Fluchtwege und Notausgänge liegen. Genau dafür sorgt die Sicherheitsbeleuchtung: Sie beleuchtet Rettungswege, kennzeichnet Notausgänge und ermöglicht im Ernstfall eine geordnete Evakuierung. BSW Solution installiert, wartet und bereitet die Prüfung von Sicherheitsbeleuchtung für Unternehmen im Rhein-Main-Gebiet vor. Von der einzelnen Rettungszeichenleuchte bis zur kompletten Anlage für ein ganzes Gebäude.

Was ist der Unterschied zwischen Sicherheits­beleuchtung und Notbeleuchtung?

Notbeleuchtung ist der Oberbegriff für jede Beleuchtung, die bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung einspringt. Dazu zählt auch die reine Ersatzbeleuchtung, die lediglich den Betrieb aufrechterhält, damit Arbeiten fortgesetzt werden können. Die Sicherheitsbeleuchtung ist dagegen eine besondere Form der Notbeleuchtung: Sie dient ausschließlich der Sicherheit von Personen und muss Flucht- und Rettungswege, Notausgänge sowie Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung so ausleuchten, dass ein Gebäude auch im Brandfall oder bei Stromausfall gefahrlos verlassen werden kann. Wo beide Systeme kombiniert werden, spricht man von einer Sicherheits- und Ersatzbeleuchtung.

Wann ist Sicherheits­beleuchtung Pflicht?

Ob Sicherheitsbeleuchtung vorgeschrieben ist, ergibt sich vor allem aus der Arbeitsstättenregel ASR A2.3, den Landesbauordnungen sowie aus Sonderbauvorschriften für Versammlungsstätten und Beherbergungsstätten. Betroffen sind unter anderem:

  • Arbeitsstätten mit unübersichtlichen Fluchtwegen oder ohne Tageslicht
  • Versammlungsstätten und Beherbergungsstätten
  • Gebäude mit Arbeitsplätzen, an denen ein plötzlicher Ausfall der Allgemeinbeleuchtung besondere Gefahren schaffen würde
  • Hochhäuser sowie Gebäude mit langen oder verwinkelten Rettungswegen


Für die Praxis heißt das: Sobald Menschen sich im Gefahrenfall ohne funktionierende Beleuchtung nicht sicher orientieren könnten, ist eine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich. Grundlage dafür ist immer die Gefährdungsbeurteilung des jeweiligen Betriebs. Wir prüfen für Sie, welche Anforderungen für Ihr Gebäude konkret gelten, und planen die Anlage passend dazu.

Welche Arten von Sicherheits­beleuchtung gibt es?

In der Praxis unterscheidet man vor allem folgende Bereiche der Sicherheitsbeleuchtung:

  • Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege: Beleuchtet Flure, Treppenhäuser und Ausgänge so, dass Fluchtwege sicher erkennbar bleiben
  • Antipanikbeleuchtung: Sorgt in großen Räumen und Hallen dafür, dass Personen die Orientierung behalten und ruhig zu den Ausgängen finden
  • Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung: Schützt an Maschinen und Anlagen, an denen ein plötzlicher Lichtausfall zu Unfällen führen könnte
  • Rettungszeichen und Rettungszeichenleuchten: Beleuchtete oder hinterleuchtete Piktogramme, die Notausgänge und Fluchtwege kennzeichnen

 

Technisch wird zwischen Einzelbatterieleuchten, bei denen jede Notleuchte eine eigene Batterie besitzt, und Zentralbatterieanlagen unterschieden, bei denen eine zentrale Stromquelle mehrere Leuchten gleichzeitig versorgt. Welche Lösung sinnvoll ist, hängt von Gebäudegröße, Wartungsaufwand und den vorhandenen Stromkreisen ab, wir beraten Sie dazu individuell und mit Blick auf die Betriebssicherheit Ihrer Anlage.

Welche lichttechnischen Anforderungen gelten für die Sicherheits­beleuchtung?

Die zentrale Norm für die lichttechnischen Anforderungen ist die DIN EN 1838 in Verbindung mit den einschlägigen DIN-VDE-Bestimmungen zur Ausführung sowie DIN EN 50172 zu Planung und Betrieb von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen. Sie legen unter anderem fest:

  • Die erforderliche Mindestbeleuchtungsstärke in Lux (lx) auf Rettungswegen und in Bereichen mit Antipanikbeleuchtung
  • Die zulässige Umschaltzeit, innerhalb derer die Sicherheitsbeleuchtung nach einem Netzausfall anspringen muss
  • Die Mindestbetriebsdauer, üblicherweise über mehrere Stunden, damit ein Gebäude auch bei längerem Stromausfall sicher verlassen werden kann
  • Anforderungen an Kennzeichnung und Erkennungsweite von Rettungszeichenleuchten
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Diese Werte lassen sich nicht pauschal auf jedes Gebäude übertragen, sie hängen von Raumgröße, Nutzung und Fluchtwegführung ab. Bei der Planung der Notbeleuchtung berücksichtigen wir außerdem die einschlägige Gefährdungsbeurteilung Ihres Betriebs sowie eventuell zusätzliche Auflagen aus dem Brandschutzkonzept.

Wartung und Prüfung der Sicherheitsbeleuchtung

Eine einmal installierte Sicherheitsbeleuchtung bleibt nur dann zuverlässig, wenn Batterien, Umschaltung und Beleuchtungsstärke regelmäßig kontrolliert werden. Neben der Installation übernehmen wir für Sie:

  • die fachgerechte Wartung von Einzelbatterie- und Zentralbatterieanlagen
  • den Austausch verschlissener Batterien und Leuchtmittel an Notleuchten
  • die Vorbereitung auf die regelmäßig erforderliche Prüfung Ihrer Anlage

 

Da BSW Solution auch die Elektroprüfung ortsfester Anlagen nach den einschlägigen DIN-VDE-Normen durchführt, lässt sich die Wartung Ihrer Sicherheitsbeleuchtung ideal mit der ohnehin fälligen Prüfung anderer ortsfester Anlagen kombinieren, statt separate Termine zu organisieren.

Sicherheitsbeleuchtung aus einer Hand

Ob Neuinstallation, Erweiterung einer bestehenden Anlage oder laufende Wartung: BSW Solution übernimmt Planung, Installation und Instandhaltung Ihrer Sicherheitsbeleuchtung im Rhein-Main-Gebiet. Für Unternehmen, die ihre komplette Elektroinstallation aus einer Hand betreuen lassen möchten, ist die Sicherheitsbeleuchtung ein fester Bestandteil unseres Leistungsangebots, ebenso wie die passende Beleuchtung von Hallen und Arbeitsbereichen.